Diese Abklärung wird durchgeführt, wenn Hinweise auf eine mögliche Gefährdung des Kindeswohls vorliegen, beispielsweise nach einer Gefährdungsmeldung oder bei erkennbaren Belastungsfaktoren in der Familie. Ziel ist eine fundierte Entscheidungsgrundlage für weiterführende Unterstützungs- und Schutzmaßnahmen.
Der Abklärungsprozess wird bezüglich Dauer und Intervall der Besuche in der Familie individuell geplant und umfasst Beobachtung und Dokumentation der Lebensumstände, des Entwicklungsstandes der Kinder sowie vorhandenen Risiko- und Schutzfaktoren. Auf Basis dieser Erkenntnisse wird eine Einschätzung mit Empfehlungen für weiterführende Kindesschutzmaßnahmen und Unterstützungsangebote erstellt. In unseren Abklärungen stützen wir uns auf den Leitfaden Kindesschutz nach Hauri/Zingaro und verwenden das Berner und Luzerner Abklärungsinstrument nach Hauri/Jud/Lätsch/Rosch.
Die Abklärung erfolgt auf gerichtliche Anordnung oder im Auftrag einer Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde resp. eines Sozialdienstes und dauert in der Regel 40 bis 60 Stunden. Die Kosten trägt der/die Leistungsbesteller*in.