Begleitete Ausübung des Besuchsrechts
In der Begleiteten Ausübung des Besuchsrechts sorgen wir dafür, dass Kinder in einem geschützten und kinderfreundlichen Gruppensetting Kontakt zu dem Elternteil pflegen können, dem weder die elterliche Sorge noch die faktische Obhut zusteht. Wir begleiten diese Treffen, um eine konfliktfreie Begegnung zu gewährleisten, insbesondere wenn Spannungen zwischen den Eltern bestehen.
Diese Massnahme dient als Übergang zu einer eigenständigen und selbstverantwortlichen Kontaktpflege zwischen Elternteil und Kind und wird in der Regel gerichtlich oder durch die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde angeordnet. Die Besuchstreffen finden in den Räumlichkeiten der Drehpunkt – Familienberatung GmbH statt. Die Kosten trägt der/die Leistungsbesteller*in.
Begleitete Übergabe bei der Wahrnehmung des Besuchsrechts
In der begleiteten Übergabe bei der Wahrnehmung des Besuchsrechts unterstützen wir Eltern in schwierigen Trennungssituationen, um dem Kind einen konfliktfreien Kontakt zu beiden Elternteilen zu ermöglichen. Dabei wird das Kind zu Beginn und am Ende der Besuchszeit im Rahmen eines Gruppensettings professionell begleitet, um belastende Übergabesituationen zu entschärfen.
Diese Massnahme dient als Übergang zu einer eigenständigen, konfliktarmen Regelung und wird in der Regel gerichtlich oder durch die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde angeordnet. Die Übergaben finden in den Räumlichkeiten der Drehpunkt – Familienberatung GmbH statt. Die Kosten trägt der/die Leistungsbesteller*in.