Unterstützung bei der Wahrnehmung des Besuchsrechts - individuelle Begleitung

Dieses spezialisierte sozialpädagogische Angebot richtet sich an Kinder, bei denen die Wahrnehmung des Besuchsrechts im Gruppensetting nicht möglich ist, beispielsweise aufgrund hochkonflikthafter Elternbeziehungen, eines Gefängnisaufenthalts oder einer psychischen Erkrankung eines Elternteils. Dabei unterstützen wir bei Kinderübergaben, die von einer Fachperson beaufsichtigt oder durchgeführt werden, sowie bei der Ausübung des Besuchsrechts, wobei die Eltern-Kind-Kontakte individuell vorbereitet, begleitet und nachbereitet werden. Durch diese Unterstützungsform soll gewährleistet werden, dass der persönliche Kontakt zwischen dem Kind und dem Elternteil, mit dem es nicht zusammenlebt, während der Übergabe oder dem Besuch trotz erschwerter Bedingungen möglichst konfliktarm erlebt. Zudem sensibilisieren wir die Eltern für die emotionalen Belastungen und Loyalitätskonflikte, die bei Trennungssituationen auftreten können und befähigen sie dazu, das Besuchsrecht auch ohne individuelle Begleitung eigenständig wahrzunehmen, sei es im Gruppensetting oder ohne Unterstützung.

Diese Massnahme dient als Übergang zu einer eigenständigen, konfliktarmen Regelung und wird in der Regel gerichtlich oder durch die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde für die maximale Dauer von 12 Monaten angeordnet. Eine Verlängerung ist nach Bedarf möglich. Die Übergaben und Besuche finden in den Räumlichkeiten der Drehpunkt – Familienberatung GmbH oder an öffentlichen Orten statt. Für die Finanzierung ist eine Begründung erforderlich, warum eine Begleitung im Gruppensetting nicht realisierbar ist. Die Kosten trägt der/die Leistungsbesteller*in.